Voraussetzungen
Theortischer Teil
Lehrinhalte:
Praktischer Teil Anzahl der Tauchgänge: 2
Die Tauchgänge sollen vorzugsweise von Land (in strömungsfreiem Wasser bei maximal 15 Meter Tiefe) aus durch-geführt werden. Der erste Tauchgang soll in sicherem und seichtem Ufergebiet ohne bzw. mit wenig Bewuchs (Pflanzen, Korallen) sowie bei Sonnenuntergang beginnen. Der zweite Tauchgang soll am nächsten Tag bei Dunkel-heit beginnen und bereits selbständiges Handeln der Kursteilnehmer beinhalten. Grundsätzlich sollen nur Nullzeit-tauchgänge durchgeführt werden. Bei den Tauchgängen soll folgendes geübt werden:
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